I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 16.12.2020, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger über die bereits geleisteten 70.000,00 € hinaus ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 28.10.2017 zu bezahlen.
2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 24.820,96 € zu bezahlen, nebst Zinsen aus 12.004,42 € seit dem 28.10.2017 sowie aus 12.816,54 € seit dem 07.02.2020.
3. 4.
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