OLG Hamm - Urteil vom 31.08.2000
27 U 33/00
Normen:
StVO § 10 § 1 ; ZPO § 97 § 708 Nr. 10 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 127
OLGReport-Hamm 2001, 57
Vorinstanzen:
LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 158/99

Sorgfaltspflicht des Pkw-Fahrers - Anfahren auf Parkplatz - Gefährdung von Kleinkindern

OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2000 - Aktenzeichen 27 U 33/00

DRsp Nr. 2001/186

Sorgfaltspflicht des Pkw-Fahrers - Anfahren auf Parkplatz - Gefährdung von Kleinkindern

»Der Führer eines Kraftfahrzeuges (Pkw) ist verpflichtet, sich vor dem Anfahren (hier zum Verlassen eines Parkplatzes) zu vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Ein Sichtschatten durch den von der A-Säule (Holm zwischen der Windschutzscheibe und Tür) gebildeten toten Winkel entlastet nicht, weil der Fahrzeugführer diesen problemlos durch Veränderung seiner Kopfstellung neutralisieren kann. Unterläßt er das und kommt es deshalb dazu, dass ein Kleinkind mit dem Kopf unter das linke Vorderrad des Fahrzeugs gerät, ist seine Haftung für den Schaden begründet.«

Normenkette:

StVO § 10 § 1 ; ZPO § 97 § 708 Nr. 10 ;

Tatbestand: