Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 20. Februar 2017 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Er ist Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, B, BE, L und T.
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