Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung bei Trunkenheits-Verkehrsdelikten mit schweren Folgen
BayObLG, Beschluss vom 04.08.2003 - Aktenzeichen 1 St RR 88/03
DRsp Nr. 2004/4517
Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung bei Trunkenheits-Verkehrsdelikten mit schweren Folgen
»Bei auf Trunkenheit zurückzuführenden Verkehrsvergehen mit schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen gebietet § 56 Abs. 3StGB vielfach die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung. Dennoch dürfen auch bei der Ahndung solcher Taten die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht außer Acht gelassen werden.«