Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer sowie wegen "gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine hiergegen eingelegte, auf die Sachrüge gestützte Revision führt zur Aufhebung der Verurteilung wegen Diebstahls; im übrigen ist sie unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|