I. Die Antragstellerin ist Eigentümerin verschiedener Grundstücke, die in der Gemarkung T. in der Flur x belegen sind.
Es handelt sich dabei um die Flurstücke xx/xx und xx/x, das mit dem Pfarrgemeindehaus bebaut ist, das Flurstück xx sowie das Flurstück xx, die jeweils als Friedhof dienen, und das Flurstück xx, auf dem sich die Kirche befindet.
Durch Bescheide vom 22.05.1997 zog der Antragsgegner die Antragstellerin zu Straßenbaubeiträgen für die genannten Grundstücke im Hinblick auf den Ausbau der Kr.-Straße heran.
Die Antragstellerin erhob Widerspruch und hat um die Gewährung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nachgesucht.
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