OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluß vom 15.09.1998 (1 M 54/98)
I. Die Antragstellerin ist Eigentümerin verschiedener Grundstücke, die in der Gemarkung T. in der Flur x belegen sind. Es handelt sich dabei um die Flurstücke xx/xx und xx/x, das mit dem Pfarrgemeindehaus bebaut ist, [...]