I.
Die Beteiligten streiten um den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis des Antragstellers.
1. Der am ... geborene Antragsteller war seit 19. Juli 2002 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die am 2. September 2002 auf die Klassen A1 und A beschränkt erweitert wurde.
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