VG Ansbach - Beschluss vom 12.09.2005
AN 10 S 05.02556
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 46 Abs. 1 S. 2, Anlage 4 Nr. 9.1 ; StVG § 3 Abs. 1 S. 1 ;

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

VG Ansbach, Beschluss vom 12.09.2005 - Aktenzeichen AN 10 S 05.02556

DRsp Nr. 2007/8059

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

1. § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i. V. m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV beinhaltet daher den Erfahrungssatz, dass schon die Einnahme von Amphetamin regelmäßig die Fahreignung ausschließt. An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten.