VG Meiningen, vom 08.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 E 1055/03
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Cannabis; Verwaltungsverfahren: Rechtsnatur der Anordnung zur Beibringung eines Drogenscreenings
OVG Thüringen, Beschluss vom 11.05.2004 - Aktenzeichen 2 EO 190/04
DRsp Nr. 2006/28706
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Cannabis; Verwaltungsverfahren: Rechtsnatur der Anordnung zur Beibringung eines Drogenscreenings
»Wird bei einem Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach der Fahrt ein THC-Wert von 10,5 ng/ml festgestellt, ist der Schluss auf mangelndes Trennvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig (im Anschluss an das OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -). Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Drogenscreening beizubringen, ist auch unter der Geltung der Fahrerlaubnis-Verordnung kein Verwaltungsakt (im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -).«