I.
Die Beteiligten streiten um den sofortigen Vollzug des Entzugs der Fahrerlaubnis des Antragstellers.
1. Der am ... geborene Antragsteller war in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3 , 4 und 5 (alte Klasseneinteilung).
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