Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass die Antragsgegnerin ihm mit Bescheid vom 26. Juli 2004 die Fahrerlaubnis entzogen und zugleich die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet hat, weil er am 17. August 2003 ein Fahrzeug unter dem Einfluss harter Drogen, nämlich Amphetamin, geführt habe. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Mit der dagegen eingelegten Beschwerde macht der Antragsteller geltend:
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