Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.563,55 Euro festgesetzt.
I.
Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger seine in erster Instanz teilweise erfolglose Klage auf Aufhebung des Bescheids der Hochschule für Musik und Theater M. (Hochschule) vom 7. Juli 2016 weiter, mit dem von ihm zuletzt Vergütungen für Lehraufträge für das Fach Musikwissenschaften im Studienjahr 2014/15 in Höhe von 15.563,55 Euro zurückfordert werden.
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