OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 14.08.2020
3 L 121/20
Normen:
FeV Anl. 4 Nr. 9.1; FeV § 11 Abs. 7;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 20.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 281/18

Stützen der gerichtlichen Überzeugung von einem einmaligen Drogenkonsum allein auf die Angaben des Betroffenen; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2020 - Aktenzeichen 3 L 121/20

DRsp Nr. 2020/12976

Stützen der gerichtlichen Überzeugung von einem einmaligen Drogenkonsum allein auf die Angaben des Betroffenen; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

Die gerichtliche Überzeugung von einem einmaligen Drogenkonsum kann sich auch allein auf die Angaben des Betroffenen stützen.

Normenkette:

FeV Anl. 4 Nr. 9.1; FeV § 11 Abs. 7;

Gründe

I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 20. Mai 2020 hat keinen Erfolg.

1. Der vom Kläger - nicht ausdrücklich genannte, im Wege der Auslegung ermittelte - Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht.