OLG Karlsruhe - Urteil vom 01.02.2024
12 U 27/23
Normen:
VAG § 155; VAG § 150; VVG § 203;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 13.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 169/22

Stufenklage auf Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft über Beitragsanpassungen und auf Rückerstattung derselbigen in einer Krankheitskostenversicherung; Notwendigkeit der Darlegung einer Fehlkalkulation durch den Versicherungsnehmer bei der Prämienberechnung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2024 - Aktenzeichen 12 U 27/23

DRsp Nr. 2024/1674

Stufenklage auf Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft über Beitragsanpassungen und auf Rückerstattung derselbigen in einer Krankheitskostenversicherung; Notwendigkeit der Darlegung einer Fehlkalkulation durch den Versicherungsnehmer bei der Prämienberechnung

1. Der Anspruch auf Auskunft über frühere Prämienanpassungen oder deren auslösende Faktoren setzt voraus, dass ausreichende Anhaltspunkte für das Bestehen eines Hauptanspruchs bestehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.09.2023 - IV ZR 177/22). 2. Bestreitet der VN nicht, dass die streitgegenständliche Prämienanpassung zutreffend kalkuliert ist und die dafür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beachtet wurden, so kann allein mit der Behauptung, die dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen seien unvollständig gewesen, die materielle Wirksamkeit der Prämienanpassung nicht mit Erfolg angegriffen werden.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2.

Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim - 11. Zivilkammer - vom 13.01.2023, Az. 11 O 196/22, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VAG § 155; VAG § 150; VVG § 203;

Gründe

I.