Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 3. Juli 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)bezüglich des Angeklagten S. im gesamten Rechtsfolgenausspruch;
b)bezüglich des Angeklagten Ha. in den Aussprüchen über die Einzelstrafe für die Tat zu II. 2. a) der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe.
2.Die weiter gehenden Revisionen werden verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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