Autor: Pesl |
Den Hinterbliebenen werden neben den Beerdigungskosten auch die weiteren, damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen erstattet, wie Kosten für das Grabmal, das Trauermahl, für Todesanzeigen und Trauerkleidung, nicht aber für die Grabpflege.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|