OLG Celle - Urteil vom 07.02.2002
14 U 126/01
Normen:
SGB X § 116 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 19/96

Übergang von Ansprüchen eines Kleinkindes auf den Sozialhilfeträger

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2002 - Aktenzeichen 14 U 126/01

DRsp Nr. 2002/5533

Übergang von Ansprüchen eines Kleinkindes auf den Sozialhilfeträger

»Zum Zeitpunkt des Rechtsübergangs von Ansprüchen eines Kleinkindes auf den Sozialhilfeträger.«

Normenkette:

SGB X § 116 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist begründet.

Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus übergegangenem Recht gemäß § 116 SGB X ein Feststellungsanspruch wegen des durch einen Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Verkehrsunfalls vom 22. September 1985 zu.

1. Der Kläger hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung seiner Ansprüche, weil die Möglichkeit besteht, dass er für den Geschädigten in Zukunft Sozialhilfeleistungen erbringen muss. Der Geschädigte hat durch den Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung davon getragen, die es möglich erscheinen lässt, dass er auf entsprechende sozialhilferechtliche Unterstützung in Zukunft angewiesen sein könnte, auch wenn er von der Beklagten eine beachtliche Abfindungssumme erhalten hat. Die bloße Möglichkeit eines Schadenseintrittes rechtfertigt ein Feststellungsinteresse.