Übernachtungs- und Stornokosten

Autorin: Kerschbaumer

Sofern die Unfallbedingtheit solcher Mehrkosten nachgewiesen wird, werden sie auch erstattet. Allerdings wird vorausgesetzt, dass sich der Geschädigte weitestgehend um Schadensminderung bemüht hat, und zwar insbesondere wegen der Höhe der Kosten. Mit einem Ersatz kann i.E. nur gerechnet werden, wenn die Mehrkosten gewissermaßen unausweichlich waren.