Gutachterkosten

Autorin: Kerschbaumer

Unterschieden wird zwischen Gutachten, die im Auftrag eines Gerichts erstellt oder vom Geschädigten privat in Auftrag gegeben werden. Grundsätzlich werden nur die Kosten für die erstgenannten Gutachten erstattet; die Kosten privater Gutachten werden jedoch im Totalschadensfall häufig übernommen, nicht dagegen im Reparaturfall.