Autor: Hering |
Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden dann ersetzt, wenn der Geschädigte durch den Unfall genötigt war am Unfallort länger zu verbleiben als ursprünglich geplant.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|