Übernachtungs- und Stornokosten

Autor: Tufan

Soweit unfallbedingt hierfür Mehrkosten entstehen und diese auch nachgewiesen werden, erfolgt bei gerichtlichen Verfahren eine Erstattung dem Grunde nach. Allerdings sind die zugesprochenen Ersatzbeträge gering. Die Versicherer übernehmen diese Kosten nicht.