OLG Karlsruhe - Beschluss vom 29.07.2014
1 (3)SsRs 569/11-AK 145/11
Normen:
StVO § 49; StVO § 3;

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener OrtschaftenAnwendung des PoliScan-Speed-Messverfahrens bei der GeschwindigkeitsbestimmungStützung des Urteils auf den sog. Smear-Effekt mangels Verwertbarkeit der Messung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2014 - Aktenzeichen 1 (3)SsRs 569/11-AK 145/11

DRsp Nr. 2014/12822

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften Anwendung des PoliScan-Speed-Messverfahrens bei der Geschwindigkeitsbestimmung Stützung des Urteils auf den sog. Smear-Effekt mangels Verwertbarkeit der Messung

Der Senat zur Ansicht, dass bei der Anwendung des PoliScan-Speed-Messverfahrens eine verlässliche Geschwindigkeitsmessung auch allein auf den sog. Smear-Effekt gestützt werden kann.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts C. vom 31. Mai 2011 aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Normenkette:

StVO § 49; StVO § 3;

Gründe

I.