Das Amtsgericht hat den Betroffenen durch das angefochtene Urteil wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß §§ 4 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG (Abstandsunterschreitung) zu einer Geldbuße von 200,- DM verurteilt sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner näher begründeten Rechtsbeschwerde.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen.
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und führt gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG, 206 a Abs. 1 StPO zur Einstellung des Verfahrens wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|