Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg
OLG Braunschweig, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 3 U 22/01
DRsp Nr. 2003/16242
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg
Die Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg verlangt weder die Beseitigung eines durch eine Baumwurzel hervorgerufenen 2 cm hohen, für einen aufmerksamen Radler rechtzeitig erkennbaren Aufwurfs in der Asphaltdecke des Weges noch bedarf es einer Warnung davor. Kommt ein Radfahrer zu Fall, so trägt er seinen Schaden selbst.