FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2003
14 K 237/02
Normen:
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ;

Umfang des Pauschbetragsabzugs für gemeinsam von den Miteigentümern eines Pkw durchgeführte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Einkommensteuer 1995

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2003 - Aktenzeichen 14 K 237/02

DRsp Nr. 2004/5222

Umfang des Pauschbetragsabzugs für gemeinsam von den Miteigentümern eines Pkw durchgeführte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Einkommensteuer 1995

Wird ein von einer Eigentümergemeinschaft erworbenes Kraftfahrzeug von den Miteigentümern gemeinsam für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, können die Miteigentümer als Werbungskosten den Pauschbetrag i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bis zum in Kraft treten der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale am 1.1.2001 nur in Höhe des jeweiligen Miteigentumsanteils geltend machen.

Normenkette:

EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der anzuerkennenden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit der Klägerin.