AG Koblenz - Urteil vom 23.04.2003
143 C 3174/01
Normen:
RBerG Art. 1 § 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(485)359c
VersR 2003, 788

Unerlaubte Rechtsbesorgung durch Geltendmachung abgetretener Unfallschaden-Ersatzansprüche durch Kfz-Vermieter; nur scheinbarer Sicherungszweck der Abtretung

AG Koblenz, Urteil vom 23.04.2003 - Aktenzeichen 143 C 3174/01

DRsp Nr. 2004/1743

Unerlaubte Rechtsbesorgung durch Geltendmachung abgetretener Unfallschaden-Ersatzansprüche durch Kfz-Vermieter; nur scheinbarer Sicherungszweck der Abtretung

Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Rechtsbesorgung in Fällen der Abtretung unfallbedingter Schadensersatzansprüche, die zum Schein als Sicherungsabtretung vereinbart wird, tatsächlich aber der "Verfolgung und Durchsetzung" der Ansprüche des Geschädigten dient.

Normenkette:

RBerG Art. 1 § 1 ;

Hinweise: