Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; mittelbarer Tatvorsatz
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2003 - Aktenzeichen 20 U 193/02
DRsp Nr. 2004/1741
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; mittelbarer Tatvorsatz
Für die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des § 142StGB genügt bedingter Vorsatz im Sinne billigender Inkaufnahme der Wertung seines Verhaltens als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.