Unfälle von Schülern aufgrund mangelhafter Schneeräumung durch das städtische Tiefbauamt
BGH, Urteil vom 10.03.1983 - Aktenzeichen III ZR 1/82
DRsp Nr. 1994/4727
Unfälle von Schülern aufgrund mangelhafter Schneeräumung durch das städtische Tiefbauamt
Unfälle von Schülern an einer vor der Schule eingerichteten Bushaltestelle ereignen sich bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr i.S. von § 636 Abs. 1RVO, wenn sie - jedenfalls auch - auf eine Verletzung der allgemeinen Straßenverkehrssicherungspflicht durch eine außerhalb des Schulverhältnisses stehende Stelle zurückzuführen sind (hier: mangelhafte Schneeräumung auf der Fahrbahn durch städtisches Tiefbauamt).