Gemäß "Autoleasing-Antrag G mit Restwertabrechnung" vom 31. Mai 1995 schloß der Beklagte unter der Bezeichnung "Ingenieurbüro P. B." mit der Klägerin einen Leasingvertrag über einen Personenkraftwagen Volvo 850 T-5 Kombi. In dem von der Klägerin gestellten Antragsformular finden sich über der Unterschrift des Beklagten unter anderem folgende Angaben:
"Vertragsdauer in Monaten: 36
Gesamtfahrleistung: 60.000 km
Monatliche Leasingrate (ohne USt.) DM 998.00
Sonderzahlung (ohne USt.) DM 7024.35
Kaution DM 0.00
...
Kalkulierter Restwert (ohne USt.) DM 37.718.42
Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird auf alle Beträge zusätzlich berechnet."
Nr. 14 der dem Antragsformular beigefügten "Allgemeine(n) Leasingbedingungen" der Klägerin lautet auszugsweise wie folgt:
"14. Rückgabe des Fahrzeuges
- Bei Verträgen mit Kilometervereinbarung
...
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