Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Begriff der Tat im prozessualen Sinne
KG, Beschluss vom 28.11.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 236/023 - Aktenzeichen Ws (B) 589/01
DRsp Nr. 2005/7441
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Begriff der Tat im prozessualen Sinne
1. Verjährungsunterbrechende Handlungen beziehen sich auf die Tat im Sinne des geschichtlichen Ereignisses, und zwar unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.2. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung und eine sich unmittelbar anschließende Missachtung eines Stoppschildes sind derart miteinander verknüpft, dass eine getrennte Würdigung und Ahndung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs erschiene.