Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und dem Schadenseintritt durch das schadensverursachende Verhalten eines Tieres
BGH, Urteil vom 09.02.1988 - Aktenzeichen VI ZR 168/87
DRsp Nr. 1992/2656
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und dem Schadenseintritt durch das schadensverursachende Verhalten eines Tieres
»Der Zurechnungszusammenhang zwischen der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und dem Schadenseintritt wird nicht dadurch unterbrochen, daß außer dem Betrieb des Kraftfahrzeugs auch das Verhalten eines Tieres mitgewirkt hat, das in dem Kraftfahrzeug befördert worden ist.«