OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.01.2024
3 M 99/23
Normen:
StVZO § 29 Abs. 7 S. 4; FZV § 14 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 28.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 183/23

Untersagung des Betriebs eines Anhängers und Kraftrades wegen fehlender Prüfplakette; Nachkommen der Verpflichtung eines Halters zur Hauptuntersuchung der Fahrzeuge i.R.d. Frist

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2024 - Aktenzeichen 3 M 99/23

DRsp Nr. 2024/1868

Untersagung des Betriebs eines Anhängers und Kraftrades wegen fehlender Prüfplakette; Nachkommen der Verpflichtung eines Halters zur Hauptuntersuchung der Fahrzeuge i.R.d. Frist

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 28. November 2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

StVZO § 29 Abs. 7 S. 4; FZV § 14 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 28. November 2023, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache keinen Erfolg.