OLG Dresden - Urteil vom 14.12.2021
4 U 1693/21
Normen:
VVG § 203 Abs. 5; BGB § 195; BGB § 199;
Fundstellen:
NJW-RR 2022, 408
VersR 2022, 362
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 06.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2147/20

Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und PflegeversicherungZulässigkeit einer FeststellungsklageMitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung einer PrämieEinrede der Verjährung

OLG Dresden, Urteil vom 14.12.2021 - Aktenzeichen 4 U 1693/21

DRsp Nr. 2022/1572

Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und Pflegeversicherung Zulässigkeit einer Feststellungsklage Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung einer Prämie Einrede der Verjährung

1. Für den auf Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung in der PKV gerichteten Feststellungsantrag besteht ein Feststellungsinteresse. 2. Den formellen Anforderungen an ein Beitragsanpassungsschreiben ist regelmäßig Genüge getan, wenn die Rechnungsgrundlage, deren Überschreitung die Überprüfung ausgelöst hat, benannt ist; auf die konkrete Höhe der Veränderung kommt es nicht an, dass der Versicherungsnehmer auf der Grundlage der Änderungsmitteilung eine Plausibilitätskontrolle vornehmen kann, ist ebenfalls nicht erforderlich. 3. Ein Anpassungsschreiben ist auch dann formell ausreichend begründet, wenn es dem Versicherungsnehmer abverlangt, den Grund der Beitragsanpassung durch einen Vergleich seines Versicherungsscheins mit beigefügten Erläuterungen selbst zu ermitteln. 4. Eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage, die den Verlauf der Verjährung hätte hinausschieben könne, lag bezüglich der Frage, was unter den "maßgeblichen Gründen" für eine Beitragsanpassung in der PKV zu verstehen ist, nicht vor.