BVerfG - Beschluß vom 09.03.1992
1 BvR 74/92
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Art. 3 Abs. 1 ; StVO § 21a Abs. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 20a ;
Vorinstanzen:
AG Freiburg - Urteil vom 15.04.1991 - 28 OWi 279/91 a,

Verfassungsmäßigkeit der Anschlallpflicht in Pkws

BVerfG, Beschluß vom 09.03.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 74/92

DRsp Nr. 2005/16038

Verfassungsmäßigkeit der Anschlallpflicht in Pkws

Die in § 21a Abs. 1 StVO geregelte Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer von der allgemeinen Anschnallpflicht berücksichtigt die besonderen Gefahren, die ihnen von Fahrgästen drohen können, trägt damit Bedürfnissen der Praxis Rechnung und erscheint nicht als unzulässige Differenzierung. Damit liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht vor.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Art. 3 Abs. 1 ; StVO § 21a Abs. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 20a ;

Gründe:

Das angegriffene Urteil des Amtsgerichts verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 und 2 GG sowie aus Art. 3 Abs. 1 GG.