BayObLG - Beschluss vom 08.05.2003
2 ObOWi 156/03
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 105, 301

Verjährungsunterbrechung durch Versendung des Anhörungsbogens

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - Aktenzeichen 2 ObOWi 156/03

DRsp Nr. 2004/4537

Verjährungsunterbrechung durch Versendung des Anhörungsbogens

»Die Versendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung gegen den dort namentlich zutreffend bezeichneten Betroffenen auch dann, wenn der Anhörungsbogen eine unrichtige Anschrift aufweist und deshalb nicht zugestellt werden kann.«

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen von dem Vorwurf fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft freigesprochen. Mit der Rechtsbeschwerde rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts. Sie beanstandet, dass zu Unrecht ein Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung angenommen wurde.

II.

Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 OWiG statthafte, im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.