Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Unebenheiten auf dem Gehweg
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2003 - Aktenzeichen 1 U 153/01
DRsp Nr. 2004/19670
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Unebenheiten auf dem Gehweg
Ein Höhenunterschied auf Gehwegen von etwa 2 cm stellen keine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr dar. Ein Fußgänger muss hiermit vielmehr im allgemeinen rechnen.