OLG Hamm - Urteil vom 30.09.2003
9 U 72/03
Normen:
BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34 ; StrWG NW § 9 § 9a ;
Fundstellen:
NZV 2004, 142
OLGReport-Hamm 2004, 67

Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg

OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 9 U 72/03

DRsp Nr. 2004/15050

Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg

»Der mit einer Klage erhobene Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (hier: inselartig angelegtes 70 cm breites Podest zwischen Fahrbahn und restlichem Gehweg) ist nach generell-abstraktem Maßstab zu beurteilen, d.h. danach, ob sich die beanstandeten örtlichen Verhältnisse unter für den Verkehrsteilnehmer denkbar ungünstigen Bedingungen als abhilfebedürftige Gefahrenquelle darstellen; die Frage der Beherrschbarkeit einer möglichen Gefahrenquelle unter den konkreten Umständen zur Zeit des Unfallgeschehens ist bei der haftungsbestimmenden Abwägung der Unfallursachen zu beantworten.«

Normenkette:

BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34 ; StrWG NW § 9 § 9a ;
Fundstellen
NZV 2004, 142
OLGReport-Hamm 2004, 67