I.
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die F... Chaussee in D... (Landesstraße ...). Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Darüber hinaus ist zwischen den Parteien im Laufe des Berufungsverfahrens unstreitig geworden, dass nach Rechtshängigkeit der Klage sämtliche Vertiefungen im Randbereich der F... Chaussee ausgebessert worden sind.
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