OLG Brandenburg - Urteil vom 06.09.2007
12 U 70/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 a. F. ; StVO § 1 Abs. 2 ; StVO § 3 Abs. 1 S. 4 ; StVO § 7 Abs. 5 ; StVO § 15 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 170/04

Verkehrsunfall nach Fahrunfähigkeit eines Kfz auf der Überholspur

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 12 U 70/07

DRsp Nr. 2007/18279

Verkehrsunfall nach Fahrunfähigkeit eines Kfz auf der Überholspur

1. Wird ein Kfz auf der Überholspur einer Autobahn fahrunfähig, ist der Fahrer wegen der großen Gefahr, die beim Blockieren der Überholspur besteht, verpflichtet, es so weit wie möglich auf dem Grünstreifen hin zur Mittelleitplanke zum Stehen zu bringen. 2. Auch auf Autobahnen gilt das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, da auch dort mit plötzlichen Hindernissen gerechnet werden muss, so dass mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 a. F. ; StVO § 1 Abs. 2 ; StVO § 3 Abs. 1 S. 4 ; StVO § 7 Abs. 5 ; StVO § 15 ;

Entscheidungsgründe: