OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.01.2003 1 Ss 58/02
Normen:
OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 § 77a Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 182
DRsp IV(468)241b
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines Sachverständigen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2003 - Aktenzeichen 1 Ss 58/02
DRsp Nr. 2003/16456
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines Sachverständigen
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn sich das Gericht mit der Einlassung des Betroffenen nicht ernsthaft auseinandersetzt (hier: im Zusammenwirken mit unterlassener Anhörung eines Sachverständigen).
Normenkette:
OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 § 77a Abs. 1, Abs. 4 ;