OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.01.2003
1 Ss 58/02
Normen:
OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 § 77a Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 182
DRsp IV(468)241b

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines Sachverständigen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2003 - Aktenzeichen 1 Ss 58/02

DRsp Nr. 2003/16456

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines Sachverständigen

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn sich das Gericht mit der Einlassung des Betroffenen nicht ernsthaft auseinandersetzt (hier: im Zusammenwirken mit unterlassener Anhörung eines Sachverständigen).

Normenkette:

OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 § 77a Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen
DAR 2003, 182
DRsp IV(468)241b