OLG Naumburg - Urteil vom 21.06.2012
4 U 85/11
Normen:
AKB 2008 E.1.3 S. 2; VVG § 28 Abs. 3 S. 1; VVG § 28 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Dessau-Roßlau - 4 O 122/11 - 30.08.2011,

Verlust des Vollkaskoschutzes wegen unerlaubten Entfernens des Versicherungsnehmers vom Unfallort

OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 4 U 85/11

DRsp Nr. 2012/19005

Verlust des Vollkaskoschutzes wegen unerlaubten Entfernens des Versicherungsnehmers vom Unfallort

Verlässt der Versicherungsnehmer entgegen seiner Aufklärungsobliegenheit aus E. 1.3 Satz 2 AKB 2008 unerlaubt den Unfallort, geht dies regelmäßig mit konkreten Feststellungsnachteilen für den Versicherer einher, die einen Kausalitätsgegennachweis aus § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG unmöglich machen und damit entsprechend § 28 Abs 2 Satz 1 VVG zum Verlust des Vollkaskoschutzes führen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 30. August 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau, Az.: 4 O 122/11, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 30. August 2011 ist für die Beklagte ohne die Vollstreckungsschutzanordnung zugunsten des Klägers in Ziffer 3 Satz 2 des Urteilstenors vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

AKB 2008 E.1.3 S. 2; VVG § 28 Abs. 3 S. 1; VVG § 28 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Ersatz eines Unfallschadens in Höhe von rd. 6.460,-- € aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch.