Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 32 km/h zu einer Geldbuße von 300 DM und verhängte außerdem ein Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten.
Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde hatte nur teilweise Erfolg.
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