Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2016 und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2014 werden aufgehoben.
Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 7. Oktober 2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, 176,98 € an die Klägerin zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Rechtsstreit betrifft die Länge der Vorlaufzeit, die Voraussetzung der kostenrechtlichen Inanspruchnahme des Fahrzeugverantwortlichen für eine Abschleppmaßnahme bei nachträglich angeordneten Haltverboten ist.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|