Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 26. Oktober 2020 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene, jedoch wird die Gebühr um die Hälfte ermäßigt. Die dem Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zur Hälfte der Staatskasse auferlegt; im Übrigen trägt der Betroffene diese selbst.
I.
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