VG München, vom 09.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 88.1058
VGH Bayern, vom 28.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 93.1723
Verwaltungsprozeßrecht - Zustellung eines Urteils statt der Verkündung; Verwaltungsprozeßrecht; Immissionsschutzrecht; Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2 VwGO; notwendiger Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung; Mündlichkeitsprinzip; Beurkundungsfunktion des Urteils; Parkplatzlärm; Anwendbarkeit der Grenzwerte der 16. BImSchV
BVerwG, Beschluß vom 06.05.1998 - Aktenzeichen 7 B 437.97
DRsp Nr. 1998/18608
Verwaltungsprozeßrecht - Zustellung eines Urteils statt der Verkündung; Verwaltungsprozeßrecht; Immissionsschutzrecht; Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2VwGO; notwendiger Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung; Mündlichkeitsprinzip; Beurkundungsfunktion des Urteils; Parkplatzlärm; Anwendbarkeit der Grenzwerte der 16. BImSchV
»Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.«