1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Germersheim vom 13. November 2009 geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Betroffene wird wegen fahrlässigem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis zu einer Geldbuße von 250 € verurteilt. Gegen ihn wird ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt (§§ 24a Abs. 2 und 3, 25 Abs. 1 StVG, Anlage zu § 24a StVG).
2. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
3. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird um 1/6 ermäßigt. Die Landeskasse trägt 1/6 der im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Auslagen einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen.
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