Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 18.05.2021 wird als unbegründet verworfen.
2.Dem Beschwerdeführer werden die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 320,-- EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat - mit Vollstreckungsaufschub - angeordnet. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, die er auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts stützt.
Der Einzelrichter des Senats hat die Sache mit Beschluss vom 12.01.2022 gem. § 80a Abs. 3 und 1 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet.
I.
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