BayObLG - Beschluß vom 23.02.1988
RReg 2 St 21/88
Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, § 378 Abs. 1 ; StVZO § 18 Abs. 1, § 69a Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 362 (Bär)

Verwirklichung des Tatbestands des Kennzeichenmissbrauchs

BayObLG, Beschluß vom 23.02.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 21/88

DRsp Nr. 1998/9776

Verwirklichung des Tatbestands des Kennzeichenmissbrauchs

»1. Der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs wird nicht dadurch verwirklicht, daß der Zeichenempfänger an einem Kraftfahrzeug rote Dauerkennzeichen anbringt, obwohl das Kraftfahrzeug zu anderen Zwecken als für eine Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt und auch nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb des Zeichenempfängers verwendet wird.2. In Betracht kommen kann allerdings eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 18 Abs. 1 i.V.m. § 69a Abs. 2 Nr.3 StVZO und § 370 Abs. 1 Nr.2 AO oder § 378 Abs. 1 AO

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, § 378 Abs. 1 ; StVZO § 18 Abs. 1, § 69a Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen
DAR 1989, 362 (Bär)