I. Durch Bußgeldbescheid vom 14.05.2002 ist von der Zentralen Bußgeldstelle des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h ein Bußgeld in Höhe von 150,- EUR festgesetzt worden. Ferner wurde ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.
Auf den rechtzeitigen Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Stadtroda letztendlich Termin zur Hauptverhandlung auf den 20.01.2003 bestimmt und auf Antrag des Verteidigers im Hauptverhandlungstermin den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen entbunden.
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