OLG Thüringen - Beschluss vom 03.07.2003
1 Ss 115/03
Normen:
OWiG § 77b Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
VRS 105, 364
Vorinstanzen:
AG Stadtroda - 560 Js 29789/02 - 3 Owi - 20.1.2003,

Verzicht auf die Urteilsgründe bei Verurteilung zu einem Fahrverbot

OLG Thüringen, Beschluss vom 03.07.2003 - Aktenzeichen 1 Ss 115/03

DRsp Nr. 2005/20697

Verzicht auf die Urteilsgründe bei Verurteilung zu einem Fahrverbot

Ist der Betroffene zu einer Geldbuße von nicht mehr als 250 Euro und einem Fahrverbot verurteilt worden, so ist seine Erklärung, auf schriftliche Urteilsgründe zu verzichten, nicht entbehrlich.

Normenkette:

OWiG § 77b Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I. Durch Bußgeldbescheid vom 14.05.2002 ist von der Zentralen Bußgeldstelle des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h ein Bußgeld in Höhe von 150,- EUR festgesetzt worden. Ferner wurde ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.

Auf den rechtzeitigen Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Stadtroda letztendlich Termin zur Hauptverhandlung auf den 20.01.2003 bestimmt und auf Antrag des Verteidigers im Hauptverhandlungstermin den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen entbunden.